Zoraki 4918 Schreckschuss Pistole Titan 9 mm P.A.K. (P18)
Die Zoraki 4918 ist eine sehr zuverlässige, sauber verarbeitete und stabile SRS-Pistole. Sie kommt in der Titan Ausführung. Der Schlitten ist aufwendig gebohrt und besteht aus Metall, was für einen sehr guten Luftkühlungs-Effekt sorgt. Alle funktionsrelevanten Teile sind stahlverstärkt. Die ergonomisch geformten, angerauten Griffschalen bestehen aus hochwertigem Kunststoff. Der Griffrücken ist zusätzlich strukturiert. Vorn ist das Griffstück mit Fingermulden ausgestattet für eine sichere Handhabung. Unter dem Lauf befindet sich eine Picatinnyschiene zur Montage von taktischem Zubehör. Weitere Merkmale sind ein Single- / Double Action Abzug, sowie eine manuelle Sicherung.
Die SRS-Pistole kommt im Kaliber 9 mm P.A.K. (Pistole Automatik Knall) und ist mit einem 18 Schuss Magazin ausgestattet.
Zum Abfeuern von Signalmunition schrauben Sie den beiliegenden Abschussbecher (PTB-Kennzeichnung 986) in den Lauf ein. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Abschussbecher. Nun können Sie die Signalmunition (15 mm) mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende voran in den Abschussbecher einführen. Wichtig ist, dass Sie die Waffe beim Abschießen von Signalmunition stets senkrecht über dem Kopf halten.
Im Lieferumfang befinden sich ein Kunststoffkoffer mit Clickverschlüssen und Polsterung innen, ein Abschussbecher, sowie eine Laufreinigungsbürste.
Zu beachten gilt zudem, dass der Schießende einen Abstand von mindestens 2 m zu umstehenden Personen einhält.
Die gelieferte Waffe kann eine abweichende PTB-Nummer von der auf den Bildern abgebildeten aufweisen, da SRS-Waffen in regelmäßigen Abständen einer Neuzulassung bedürfen und deshalb dann eine neue Nummer zugewiesen wird.
Technische Daten:
- PTB-Zulassungsnummer: 986, 1050
- Kaliber: 9 mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 18 Schuss
- Munition: Platz- / Reizstoffpatronen / Signalmunition
- Länge: ca. 205 mm
- Lauflänge: ca. 111 mm
- Höhe: ca. 142 mm
- Gewicht: ca. 894 g
Der Erwerb und Besitz von hier angebotenen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie SRS-Waffen nur in Verbindung eines kleinen Waffenscheins außerhalb eines befriedenden Besitztums führen dürfen.
Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.
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Frei ab 18 Jahren, Altersnachweis erforderlich! Information zur Erbringung des Altersnachweises: >> hier klicken <<