Weihrauch HW37 Schreckschuss Revolver Stainless Look mit Holzgriffschalen 9 mm R.K. (P18)
Der HW37 Gas-Signal Revolver kommt im Stainless Look. Das Modell ist kompakt, handlich und ideal zum unauffälligen Tragen geeignet. Die strukturierten Griffschalen bestehen aus Holz. Das Modell verfügt über einen Double Action Abzug. Der Abzugsmechanismus funktioniert weich und präzise. Alle wichtigen Funktionsteile des Abzugsmechanismuses, der Stoßboden und die Trommel sind aus Stahl gefertigt.
Der Schreckschussrevolver wird mit bis zu 5 Schuss Platz- / Reizstoffpatronen im Kaliber 9 mm geladen. Das Trommelmagazin wird mittels Trommelschieber, den man nach vorn schiebt, nach links ausgeschwenkt. Nun kann man das Modell laden. Die leeren Hülsen werden durch Drücken auf den Ausstoßerstern in der Mitte der Trommel herausgestoßen.
Zum Abfeuern von Signalmunition schrauben Sie den beiliegenden Abschussbecher (PTB-Kennzeichnung 887) in den Lauf ein. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Abschussbecher. Nun können Sie die Signalmunition (15 mm) mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende voran in den Abschussbecher einführen. Wichtig ist, dass Sie die Waffe beim Abschießen von Signalmunition stets senkrecht über dem Kopf halten.
Im Lieferumfang befinden sich ein Abschussbecher, sowie eine Laufreinigungsbürste.
Zu beachten gilt zudem, dass der Schießende einen Abstand von mindestens 2 m zu umstehenden Personen einhält.
Die gelieferte Waffe kann eine abweichende PTB-Nummer von der auf den Bildern abgebildeten aufweisen, da SRS-Waffen in regelmäßigen Abständen einer Neuzulassung bedürfen und deshalb dann eine neue Nummer zugewiesen wird.
Technische Daten:
- PTB-Zulassungsnummer: 887
- Kaliber: 9 mm R.K. (Revolver Knall)
- Magazinkapazität: 5 Schuss
- Munition: Platz- / Reizstoffpatronen / Signalmunition
- Länge: ca. 155 mm
- Lauflänge: 48 mm
- Gewicht: ca. 542 g
Der Erwerb und Besitz von hier angebotenen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie SRS-Waffen nur in Verbindung eines kleinen Waffenscheins außerhalb eines befriedenden Besitztums führen dürfen.
Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.
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Frei ab 18 Jahren, Altersnachweis erforderlich! Information zur Erbringung des Altersnachweises: >> hier klicken <<