Schreckschuss Revolver
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Schreckschuss Revolver
SCHRECKSCHUSSREVOLVER, GASREVOLVER, SIGNALSIGNALREVOLVER
Schreckschussrevolver werden zum Verschießen von Knallkartuschen, Reizstoffmunition oder Pyromunition verwendet. Ein Revolver ist eine zuverlässige und leicht bedienbare Waffe. Besonders beliebt sind Schreckschussrevolver bei Sammlern und zur Verwendung an Silvester zum Verschießen von pyrotechnischer Munition im Kaliber 15 mm.
Ebenfalls finden Schreckschussrevolver Verwendung als Signalgeber bei Rettungsübungen und Sportveranstaltungen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Verwendung als Gasrevolver zur Selbstverteidigung in Notwehrsituationen. Alle hier angebotenen Schreckschussrevolver sind für den deutschen Markt zugelassen und besitzen eine PTB-Zulassungsnummer und das PTB-Zeichen auf der Pistole.
WELCHEN SCHRECKSCHUSSREVOLVER KAUFEN?
Die Auswahl an Schreckschussrevolvern ist groß. Je nach gewünschtem Zweck kommen unterschiedliche Modelle in Frage. Wenn Sie beispielsweise einen Revolver führen möchten, dann sollte dieser auch handlich und nicht zu groß sein. Insbesondere ist dies beim verdeckten Führen wichtig. Auch sollte man bedenken das die Schusskapazität eines Revolvers in der Regel niedriger als bei einer modernen Selbstladepistole ist. Die modernen Modelle von Schreckschussrevolvern sind normalerweise 6-Schüssig und verwenden Schreckschussmunition im Kaliber 9 mm R.K.
DIE MARKENVIELFALT VON SCHRECKSCHUSSREVOLVERN
WER DARF EINEN SCHRECKSCHUSSREVOLVER KAUFEN?
WO DARF MAN MIT EINEM SCHRECKSCHUSSREVOLVER SCHIESSEN?
FÜHREN VON GAS- UND SIGNALREVOLVERN
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalrevolvern außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Für den Transport von Gas- und Signalrevolvern, die weder schuss- noch zugriffsbereit sind, bedarf es keines kleinen Waffenscheins (z.B. Transport zum Büchsenmacher).
Keinesfalls darf eine Gas- und Signalrevolver auf öffentlichen Veranstaltungen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel) ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigung zum kleinen Waffenschein geführt werden.
Weiterhin besteht zum kleinen Waffenschein die Ausweispflicht (gültiger Personalausweis oder Reisepass). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalrevolvern nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
BELEHRUNG GEM. § 35 ABS. 2 SATZ 2 WAFFG BEIM VERKAUF VON SCHRECKSCHUSS-, REIZSTOFF- ODER SIGNALWAFFEN
Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.