Information Armbrust
Die Armbrust zählt nach dem Waffengesetz weiterhin zu den erlaubnisfreien Waffen und darf an Personen ab 18 Jahre verkauft werden. Die Armbrust unterliegt lediglich dem Gebot der sicheren Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis und muss vor dem Zugriff Unbefugter verwahrt werden. Unbefugt sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Pfeile müssen getrennt von der Armbrust aufbewahrt werden.
Das deutsches Waffengesetz
Unter folgendem Link finden sie das deutsche Waffengesetz. Dort finden sie zu allen aufgeführten Punkten detailliertere Informationen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Disclaimer
Alle Informationen dieser Seite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Wir können trotzdem keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Alle von 4komma5 angebotenen Waffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen unseres Landes.