Ekol Firat Magnum Schreckschuss Pistole Schwarz-Gold 9 mm P.A.K. (P18)
Die Ekol Firat Magnum ist ein Nachbau der Beretta 92 FS. Sie ist qualitativ gut verarbeitet. Das Modell ist schwarz brüniert und verfügt über goldene Teile (z.B. Abzug, Hahn, Sicherung, Magazinknopf). Die wichtigen Teile wie Schlagbolzen, Ausziehkralle, 2-reihiges Magazin und Ausstoßer bestehen aus Stahl. Der Schlitten ist aus Metall gefertigt. Die strukturierten Griffschalen bestehen aus schlagfestem Kunststoff. Am Griffstück befinden sich Fingerrillen für einen optimalen und sicheren Halt. Weitere Merkmale sind eine manuelle Schlagbolzensicherung, eine Fallsicherung und ein Single / Double-Action Abzug.
Das Modell hat eine Magazinkapazität von 15+1 Schuss Platz-/Reizstoffpatronen im Kaliber 9 mm P.A.K. (Pistole Automatik Knall).
Zum Abfeuern von Signalmunition schrauben Sie den beiliegenden Abschussbecher (PTB-Kennzeichnung 1001) in den Lauf ein. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Abschussbecher. Nun können Sie die Signalmunition (15 mm) mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende voran in den Abschussbecher einführen. Wichtig ist, dass Sie die Waffe beim Abschießen von Signalmunition stets senkrecht über dem Kopf halten.
Im Lieferumfang befinden sich ein Kunststoffkoffer mit Schiebeverschlüssen und Polsterung innen, ein Abzugsbecher und eine Laufreinigungsbürste.
Zu beachten gilt zudem, dass der Schießende einen Abstand von mindestens 2 m zu umstehenden Personen einhält.
Die gelieferte Waffe kann eine abweichende PTB-Nummer von der auf den Bildern abgebildeten aufweisen, da SRS-Waffen in regelmäßigen Abständen einer Neuzulassung bedürfen und deshalb dann eine neue Nummer zugewiesen wird.
Technische Daten:
- PTB-Zulassungsnummer: 1001
- Kaliber: 9 mm P.A..K.
- Magazinkapazität: 15+1 Schuss
- Munition: Platz- / Reizstoffpatronen / Signalmunition
- Länge: ca. 215 mm
- Höhe: ca. 138 mm
- Gewicht: ca. 1130 g
Der Erwerb und Besitz von hier angebotenen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie SRS-Waffen nur in Verbindung eines kleinen Waffenscheins außerhalb eines befriedenden Besitztums führen dürfen.
Hiermit werden Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) hingewiesen. Jedes Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig.
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Frei ab 18 Jahren, Altersnachweis erforderlich! Information zur Erbringung des Altersnachweises: >> hier klicken <<